Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 14.01.2016 - 3 K 321/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,76348
VG Saarlouis, 14.01.2016 - 3 K 321/14 (https://dejure.org/2016,76348)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14.01.2016 - 3 K 321/14 (https://dejure.org/2016,76348)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 3 K 321/14 (https://dejure.org/2016,76348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,76348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Stuttgart, 14.12.2011 - 8 K 2682/11

    Vergnügungsteuer nach Einbruchdiebstahl aus Spielautomat

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2016 - 3 K 321/14
    Die damit maßgebende Leistungsfähigkeit der Spieler spiegelt sich indes in den Beträgen wider, die sie in das Gerät einwerfen.(Vgl. hierzu das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 25.09.2015 - 3 K 527/14 -, juris.) Entnahmen - durch wen auch immer, den Spielgerätebetreiber selbst, schlichte Diebe(Vgl. hierzu VG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011 - 8 K 2682/11 - und hierzu wiederum VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2012 - 2 S 207/12 -, juris.) oder manipulierende Spieler - können daher nicht zu den Spieleraufwand und damit die Vergnügungssteuer senkenden "Fehlgeldern" führen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2012 - 2 S 207/12

    Keine Ermäßigung der Vergnügungssteuer auf Spielgeräte wegen späteren Diebstahls

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2016 - 3 K 321/14
    Die damit maßgebende Leistungsfähigkeit der Spieler spiegelt sich indes in den Beträgen wider, die sie in das Gerät einwerfen.(Vgl. hierzu das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 25.09.2015 - 3 K 527/14 -, juris.) Entnahmen - durch wen auch immer, den Spielgerätebetreiber selbst, schlichte Diebe(Vgl. hierzu VG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011 - 8 K 2682/11 - und hierzu wiederum VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2012 - 2 S 207/12 -, juris.) oder manipulierende Spieler - können daher nicht zu den Spieleraufwand und damit die Vergnügungssteuer senkenden "Fehlgeldern" führen.
  • VG Saarlouis, 25.09.2015 - 3 K 527/14

    Keine Berücksichtigung von "Minuskassen" bei der Spielgerätesteuer

    Auszug aus VG Saarlouis, 14.01.2016 - 3 K 321/14
    Die damit maßgebende Leistungsfähigkeit der Spieler spiegelt sich indes in den Beträgen wider, die sie in das Gerät einwerfen.(Vgl. hierzu das rechtskräftige Urteil der Kammer vom 25.09.2015 - 3 K 527/14 -, juris.) Entnahmen - durch wen auch immer, den Spielgerätebetreiber selbst, schlichte Diebe(Vgl. hierzu VG Stuttgart, Urteil vom 14.12.2011 - 8 K 2682/11 - und hierzu wiederum VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2012 - 2 S 207/12 -, juris.) oder manipulierende Spieler - können daher nicht zu den Spieleraufwand und damit die Vergnügungssteuer senkenden "Fehlgeldern" führen.
  • FG Bremen, 25.04.2019 - 2 K 167/18

    Vergnügungssteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses von Spiel- und

    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob Geldeinwürfe von Spielern, die in der Absicht handelten, sich das von ihnen eingeworfene Geld durch "Manipulationen" zurückzuholen, aus dem Einspielergebnis i. S. des § 3 Abs. 6 Satz 1 VergnStG BR herausgerechnet werden müssten, verneint das Finanzgericht übereinstimmend mit dem VG des Saarlandes (Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2016 3 K 321/14, juris Rz 16).

    Vielmehr fallen darunter nur solche Beträge, die aufgrund Rückzahlung an den Spieler zumindest mittelbar den Aufwand mindern, den er aus seinen Mitteln zu seinem Vergnügen eingesetzt hat (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 14. Dezember 2011 8 K 2682/11, juris Rz 19 m. w. N., bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschluss in NVwZ-RR 2012, 695 , KStZ 2012, 192 , juris Rz 14; VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2016 3 K 321/14, juris Rz 16).

    Es handelt sich geradezu um das Gegenteil dessen, was die Klägerin vorliegend geltend macht (vgl. auch VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 14. Januar 2016 3 K 321/14, juris Rz 16).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht